Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Hörgeräte sind für viele Menschen in Deutschland unverzichtbar, doch die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist oft unklar. Was ändert sich 2026 bei den Zuschüssen, wer profitiert von neuen Regelungen und welche Zusatzkosten entstehen? Alle Infos zur Finanzierung 2026.

Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Hörgeräte sind für viele Menschen unverzichtbare Begleiter im Alltag. Sie verbessern nicht nur die Lebensqualität, sondern ermöglichen auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Anschaffung dieser medizinischen Hilfsmittel kann jedoch mit erheblichen Kosten verbunden sein. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche finanzielle Unterstützung die gesetzlichen Krankenkassen bieten und wie der Weg zur Kostenübernahme gestaltet ist.

Die gesetzliche Grundlage zur Kostenübernahme von Hörgeräten

Die Kostenübernahme für Hörgeräte ist im Sozialgesetzbuch verankert. Nach dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuches haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, wenn diese erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Hörgeräte fallen unter diese Kategorie der Hilfsmittel und sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet. Die Krankenkassen sind damit verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise zu übernehmen. Diese gesetzliche Regelung stellt sicher, dass Menschen mit Hörminderung Zugang zu notwendigen Hörhilfen erhalten, unabhängig von ihrer finanziellen Situation.

Die Höhe der Zuschüsse für Hörgeräte ab 2026

Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren Festbeträge für die Versorgung mit Hörgeräten. Diese Festbeträge werden regelmäßig überprüft und angepasst. Für das Jahr 2026 können Versicherte mit Zuschüssen rechnen, die sich an den aktuellen Festbetragsregelungen orientieren. Bei einer beidseitigen Versorgung liegt der Zuschuss pro Ohr typischerweise im Bereich von mehreren hundert Euro. Die genaue Höhe hängt von der Art der Hörschädigung und der erforderlichen Versorgung ab. Zusätzlich zum Hörgerät übernehmen die Kassen auch die Kosten für notwendiges Zubehör wie Otoplastiken, also individuell angefertigte Ohrpassstücke. Wichtig zu wissen ist, dass diese Beträge als Festbeträge definiert sind und nicht die gesamten Kosten für hochpreisige Geräte abdecken müssen. Versicherte können sich für Geräte entscheiden, die über den Festbetrag hinausgehen, müssen dann aber die Differenz selbst tragen.

Preise, rates, or cost estimates mentioned in this article are based on the latest available information but may change over time. Independent research is advised before making financial decisions.

Voraussetzungen für die Erstattung durch die Krankenkasse

Nicht jede Hörminderung führt automatisch zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt muss die Hörminderung diagnostizieren und die medizinische Notwendigkeit für ein Hörgerät feststellen. In der Regel wird eine Kostenübernahme ab einem bestimmten Grad der Schwerhörigkeit gewährt. Die Hörschwelle muss dabei bestimmte Werte überschreiten, die in audiometrischen Messungen ermittelt werden. Zudem muss nachgewiesen werden, dass durch das Hörgerät eine deutliche Verbesserung des Hörvermögens erreicht werden kann. Bei Erstversorgungen ist häufig auch eine Beratung durch einen Hörgeräteakustiker erforderlich, um das passende Gerät auszuwählen. Die Krankenkasse prüft dann anhand der eingereichten Unterlagen, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gegeben sind.

Das Verfahren zur Beantragung bei der Krankenkasse

Der Weg zur Kostenübernahme folgt einem klaren Ablauf. Zunächst vereinbart der Versicherte einen Termin beim HNO-Arzt, der eine umfassende Hörprüfung durchführt. Bei festgestellter Hörminderung stellt der Arzt eine Verordnung für ein Hörgerät aus. Mit dieser Verordnung wendet sich der Versicherte an einen Hörgeräteakustiker, der Vertragspartner der Krankenkasse ist. Der Akustiker erstellt einen Kostenvoranschlag und reicht diesen zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei der Krankenkasse ein. Die Kasse prüft den Antrag und erteilt in der Regel innerhalb weniger Wochen eine Genehmigung. Nach Genehmigung kann das Hörgerät angepasst und ausgehändigt werden. Der Versicherte zahlt nur den eventuellen Eigenanteil, während die Kasse den Festbetrag direkt mit dem Akustiker abrechnet. Bei Ablehnung des Antrags haben Versicherte die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und zusätzliche medizinische Gutachten einzureichen.

Tipps zur Auswahl von Hörgeräten und zum Eigenanteil

Bei der Auswahl eines Hörgeräts sollten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Zunächst ist eine ausführliche Beratung durch einen qualifizierten Hörgeräteakustiker unerlässlich. Dieser kann anhand der individuellen Hörsituation und der Lebensumstände das passende Gerät empfehlen. Versicherte haben grundsätzlich die Wahl zwischen Geräten, die vollständig durch den Festbetrag der Krankenkasse abgedeckt sind, und höherwertigen Modellen mit Eigenanteil. Zuzahlungsfreie Geräte erfüllen alle grundlegenden Anforderungen und ermöglichen eine solide Hörversorgung. Wer jedoch zusätzliche Funktionen wie Bluetooth-Konnektivität, besonders unauffällige Bauformen oder erweiterte Automatikprogramme wünscht, muss mit einem Eigenanteil rechnen. Dieser kann je nach Modell und Ausstattung zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro liegen. Es empfiehlt sich, verschiedene Geräte zu testen und Preise zu vergleichen. Zudem sollten Versicherte prüfen, ob ihre Krankenkasse zusätzliche Leistungen oder Bonusprogramme anbietet, die den Eigenanteil reduzieren können.


Kassenleistung Umfang Geschätzte Höhe
Festbetrag pro Hörgerät Grundversorgung, ein Ohr 700-800 Euro
Festbetrag bei beidseitiger Versorgung Grundversorgung, beide Ohren 1400-1600 Euro
Otoplastik Individuelles Ohrpassstück Im Festbetrag enthalten
Service und Nachsorge Anpassung und Kontrollen Im Festbetrag enthalten
Batterien/Akkus Energieversorgung Teilweise Kostenübernahme

Preise, rates, or cost estimates mentioned in this article are based on the latest available information but may change over time. Independent research is advised before making financial decisions.


Die Versorgung mit Hörgeräten ist ein wichtiger Bestandteil der gesundheitlichen Fürsorge in Deutschland. Durch die Unterstützung der gesetzlichen Krankenkassen wird sichergestellt, dass Menschen mit Hörminderung Zugang zu notwendigen Hilfsmitteln erhalten. Wer die Voraussetzungen erfüllt und den Beantragungsprozess korrekt durchläuft, kann mit einer zuverlässigen Kostenübernahme rechnen. Eine sorgfältige Auswahl des Hörgeräts in Abstimmung mit Fachleuten trägt dazu bei, die bestmögliche Hörlösung zu finden und die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.